AGB Square IT AG: Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT-Services

    Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle IT-Services und Geschäftsbeziehungen

    Geschäftsbedingungen

    Stand: 15.05.2025 gemäss https://squareit.ch/agb

    1. Anwendungsbereich und Geltung

    1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, regeln die allgemeinen Bestimmungen der Geschäftsbeziehung im Verhältnis der Square IT AG (nachfolgend „SQ AG") zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der SQ AG und den Kunden, insbesondere für die Lieferung von Leistungen, d.h. von Produkten (Hardware und Software) und Services (nachfolgend «Leistungen»).

    2. Allgemeines zum Vertrag

    2.1 Aufbau
    2.1.1 Diese AGB sind Bestandteil der zwischen SQ AG und dem Kunden abgeschlossenen Verträge und bilden die rechtlichen Grundlagen der Geschäftsbeziehung.

    2.1.2 Soweit in diesen AGB von Verträgen die Rede ist, ist das gesamte Vertragswerk zwischen SQ AG und dem Kunden gemeint. Vorbehalten die hierarchische Reihenfolge gemäss Ziffer 2.1.3.

    2.1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Lieferbedingungen des Kunden oder Dritter werden explizit ausgeschlossen und finden keine Anwendung.

    2.2 Hierarchische Reihenfolge
    2.2.1 Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen des Vertrags hat der Vertrag Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB. Diese AGB haben Vorrang von der Offerte. Abweichende Vereinbarungen vorbehalten.

    2.3 Abschluss des Vertrages und Änderungen
    2.3.1 Die Leistungen werden durch schriftliche (elektronisch oder Brief) Annahme der Offerte durch den Kunden oder die gegenseitige Unterzeichnung von Vertragsurkunden zwischen den Parteien vereinbart. Diese AGB sind integraler Bestandteil der entsprechenden Verträge.

    2.3.2 Eine Unterschrift kann elektronisch einfach, fortgeschritten, qualifiziert oder per Handschrift erfolgen.

    2.3.3 SQ AG steht es frei, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

    2.3.4 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Bestellung der Leistungen wahrheitsgetreue Angaben zu machen.

    2.4 Leistungsbeschreibung
    2.4.1 Die Einzelheiten der gelieferten Leistungen sind in der jeweiligen Offerte beschrieben und ergeben sich aus der Bestellung.

    2.4.2 Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von SQ AG. Vereinbarte Kosten sowie Kosten, die aufgrund von Bestellungsänderungswünschen bereits entstanden sind, kann SQ AG dem Kunden belasten.

    2.4.3 Werden im Zusammenhang mit der Leistungserbringung Lizenzen von Dritten durch den Kunden erworben, so geltend die Lizenz- und Nutzungsbedingungen nur zwischen dem Kunden und dem Dritten.

    2.4.4 SQ AG ist zu Teillieferungen berechtigt und kann zur Leistungserbringung ohne die Einholung der Zustimmung des Kunden Dritte beiziehen. SQ AG überbindet Dritten entsprechende Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.

    2.4.5 Soweit nichts anders vereinbart ist, gilt der in der Offerte erwähnte Lieferort als Erfüllungsort. Fehlt ein solcher, gilt der Sitz der SQ AG als Erfüllungsort.

    2.5 Vertragsänderungen
    2.5.1 SQ AG kann Leistungen an geänderte betriebliche, geschäftliche und rechtliche Verhältnisse anpassen, sofern die Anpassungen einem schützenswerten Interesse entsprechen.

    2.5.2 Hierzu gehören zum Beispiel Anpassungen für, neue technische Standards, neue Technologien, neue gesetzliche und regulatorische Vorgaben, Anordnungen der Behörden, Anpassungen im Rahmen neuer Nutzungsmöglichkeiten, Änderung von Lizenzmodellen, Teuerung.

    2.5.3 Sonstige Vertragsanpassungen werden dem Kunden jeweils bis spätestens 6 Wochen vor Änderung per E-Mail oder schriftlich bekannt gegeben. Sofern es sich um objektiv wesentliche Anpassungen handelt, steht dem Kunden ein ausserordentliches Recht auf Kündigung der betroffenen Verträge auf den geplanten Änderungstermin des Vertrages zu, welches er binnen 30 Tagen nach dem Datum der Mitteilung der Anpassung ausüben muss. Die Anpassung der Preise an die Teuerung (siehe Ziff. 5) gilt nicht als wesentliche Anpassung.

    3. Lizenzen

    3.1 Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, erhält der Kunde an Software, Dokumentation etc. ein nicht ausschliessliches, zeitlich limitiertes, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen der Lizenzbestimmungen des Software-Herstellers resp. Lizenzgebers. Er ist berechtigt, die Software, die dazu gehörige Dokumentation im Rahmen des Vertrages und der übrigen Vertragsbestandteile zu nutzen. SQ AG verfügt grundsätzlich für die von ihr zur Verfügung gestellte Software über die für die Nutzung notwendigen Rechte.

    3.2 Soweit der Kunde Software oder Leistungen von Dritten bezieht, die SQ AG dem Kunden nur vermittelt oder eigene Lizenzen auf der Infrastruktur von SQ AG nutzt, so ist der Kunde für die korrekte Lizenzierung grundsätzlich selbst verantwortlich und schliesst allfällige Verträge direkt mit dem Lizenzgeber ab (z.B. Microsoft). Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass je nach Lizenzbestimmungen des Lizenzgebers, die integrierender Bestandteil des Vertrages sind und vom Kunden akzeptiert werden, die Überführung bestehender Softwarelizenzen in die Datacenter-Umgebung von SQ AG nicht zulässig ist und die Software für Infrastruktur- resp. Cloud Services neu lizenziert werden muss.

    3.3 Soweit der Kunde Lizenzen nutzungsbasiert bezieht, wird die Anzahl der bezogenen Lizenzen oder anderer Einheiten auf der jeweiligen Rechnung ausgewiesen und in dem gemäss den übrigen Vertragsbestimmungen festgelegten Rhythmus angepasst. Es besteht kein Widerspruchsrecht des Kunden.

    3.4 Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Software-Produkte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Software-Herstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen, soweit der Weiterverkauf vertraglich oder gesetzlich zulässig ist.

    4. Rechte und Pflichten des Kunden

    4.1 Der Kunde erbringt die für die Leistungserbringung durch SQ AG notwendigen Handlungen und hat alle Mitarbeitenden der SQ AG bei der Erbringung ihrer Leistungen in zumutbarer Weise aktiv und zeitgerecht zu unterstützen, die nötigen Vorbereitungs- und Bereitstellungshandlungen vorzunehmen und wo nötig, den angemessenen notwendigen Zugriff auf Ressourcen zu gewähren.

    4.2 Der Kunde ist für den Schutz der ihm von SQ AG zur Nutzung bereitgestellten Komponenten und Sicherheitselemente (namentlich Passwörter, Token, System-Zugangsinformationen, Chiffrier- und Sicherheitsvorrichtungen, Authentifizierungsmethoden etc.) verantwortlich und informiert SQ AG unverzüglich soweit dieser nicht gewährleistet werden kann (z.B. aufgrund einer Offenlegung von Sicherheitselementen oder unzulässiger Manipulation).

    4.3 Der Kunde sorgt auf seine Kosten und Gefahr für die administrativen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen, damit SQ AG ihre Leistung vertragsgemäss erbringen kann. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschliessend die Erbringung und Verfügungsstellung von allen erforderlichen Leistungen, Informationen, Sachmittel, Kontaktpersonen und technisch qualifiziertem Personal, technische Rahmenbedingungen, Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten, Hard- und/oder Software etc.

    4.4 Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten grundsätzlich selbst verantwortlich.

    4.5 Der Kunde meldet SQ AG Incident oder Service Anfragen mit entsprechender Dokumentation. Allfällige Reaktions- und andere vereinbarten Fristen beginnen, sobald die elektronische oder schriftliche Meldung nachweislich bei SQ AG eingegangen ist.

    4.6 Der Kunde ist verpflichtet, SQ AG jeweils über seine aktuell gültige Post- und E-Mail-Adresse für Vertragskorrespondenz und Rechnungsstellung zu informieren. SQ AG kann dem Kunden vertragsrelevante Informationen (z.B. Rechnungen, Mahnungen, Produkte- oder AGB-Änderungen, betriebliche Informationen wie Wartungsarbeiten etc.) postalisch oder auf die letzte von ihm angegebene E-Mail Adresse oder über andere elektronische Kommunikationskanäle rechtsgültig zu stellen.

    4.7 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig nach, ist SQ AG insoweit nicht mehr zur Erfüllung verpflichtet, bemüht sich jedoch, ihre Leistungen trotzdem zu erbringen. Der Kunde hat SQ AG den daraus entstehenden Mehraufwand zu vergüten. Es gelangen die vertraglich vereinbarten Stunden- oder Tagessätze zur Anwendung, bzw. wenn eine solche Vereinbarung fehlt, marktübliche Stunden- oder Tagessätze (beide nachfolgend „anwendbare Stunden- oder Tagessätze").

    5. Annahme und Abnahme

    5.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von SQ AG sofort nach deren Bereitstellung entgegenzunehmen (Annahme).

    5.2 Sofern eine Schnittstelle für eine technisch wiederkehrende Leistungserbringung in Betrieb genommen, erhält der Kunde von SQ AG eine Nachricht, sobald die Schnittstelle einsatzbereit und abnahmefähig ist. Der Kunde prüft den Anschluss an die Schnittstelle während der folgenden 10 Kalendertage nach Mitteilung und meldet SQ AG etwaige Fehler.

    5.3 Sofern vereinbart, erfolgt nach der Annahme für werkvertragliche Einmal-Leistungen in der Regel eine Abnahmeprüfung durch den Kunden. Über die Abnahmeprüfung und deren Ergebnis wird ein Abnahmeprotokoll erstellt. SQ AG hat Anspruch auf eine schriftliche Abnahmeerklärung. Wurde keine Abnahmeprüfung vereinbart oder verzichtet der Kunde auf eine solche, sind allfällige Mängel vom Kunden innert 20 Kalendertagen ab Bereitstellung schriftlich zu rügen.

    5.4 Die Leistungen gelten automatisch als abgenommen, wenn der Kunde nicht binnen 20 Kalendertagen nach der Bereitstellung der Leistung schriftlich unter spezifischer Aufführung erheblicher Mängel erklärt, dass er die Abnahme verweigert. Leistungen gelten zudem ohne Weiteres als abgenommen, sobald der Kunde die Lieferobjekte operativ oder kommerziell nutzt bzw. nutzen lässt.

    5.5 Zeigt sich bei der Abnahmeprüfung mindestens ein erheblicher Mangel, so wird die Abnahme zurückgestellt. SQ AG behebt die festgestellten erheblichen Mängel innert angemessener Frist und stellt das betroffene Lieferobjekt erneut zur Abnahme durch den Kunden bereit.

    5.6 Wird auch bei einer weiteren Abnahmeprüfung mindestens ein erheblicher Mangel festgestellt, ist der Kunde berechtigt, vom betroffenen Leistungsteil bzw. bei entsprechender Unzumutbarkeit von den betroffenen Einzelverträgen bzw. Bestellpositionen zurückzutreten.

    5.7 Während der Vertragsdauer bereits erbrachte wiederkehrende Leistungen von SQ AG sind vom Rücktritt nicht betroffen und vom Kunden zu vergüten.

    5.8 Nicht erhebliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme, doch sind diese Mängel durch SQ AG innert angemessener Frist zu beheben.

    6. Übergang von Nutzen und Gefahr

    6.1 Mit der Übergabe, Inbetriebnahme resp. produktiven Nutzung der gelieferten Leistung gehen Gefahr und Nutzen auf den Kunden über. Wiederkehrende Leistungen werden ab diesem Zeitpunkt verrechnet. Die verkaufte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der SQ AG. Der Kunde ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigt, die Leistung weiterzuveräussern, zu belasten oder in anderer Weise über die Leistung zu verfügen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die SQ AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Leistung zu verlangen.

    7. Wartung und Support

    7.1 Präventive Wartung und Support erfolgen gemäss den übrigen Vertragsbedingungen (SLA) und den dort aufgeführten Produkten des Kunden beim Kunden selbst oder via Remote Access während den vereinbarten Wartungsfenstern und Bereitschaftszeiten von dem von SQ AG zu bestimmenden Orten aus (Geschäftsräumlichkeiten etc.).

    8. Preise und Rechnungsstellung

    8.1 Die Preise verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF) exkl. Steuern, Abgaben und/oder Gebühren. Wo nicht anders vereinbart, sind Zubehör, Ersatzteile etc. nicht im Preis inbegriffen.

    8.2 Wiederkehrende Leistungen werden monatlich vorschüssig per Rechnung und Banküberweisung in Rechnung gestellt. Einmalige Leistungen wie Lieferungen, Projekte und Services werden nachschüssig in Rechnung gestellt.

    8.3 Rechnungen sind netto innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die SQ AG berechtigt, dem Kunden die entstandenen Mahnkosten und einen Verzugszins von 10% pro Jahr ohne weitere Mahnung zu belasten.

    8.4 SQ AG ist berechtigt, für Leistungserbringung, die über die übliche und/oder vertraglich vereinbarte Leistungserbringung hinausgehen, einen marktüblichen zusätzlichen Entgelt zu fordern. Dies namentlich bei Bereitstellung, Wartung und/oder Support zu besonderen Zeiten (z.B. Feiertage, Nacht- und Wochenendarbeiten). Anwendbar sind die vertraglich vereinbarten Stunden- oder Tagessätze.

    8.5 Bei Verzug der Bezahlung ist SQ AG berechtigt, die Erbringung der Leistungen ohne Vorankündigung einzustellen.

    8.6 SQ AG ist berechtigt, die von ihr gebotenen Preise aufgrund einer Änderung der allgemeinen Wirtschaftslage (z.B. Teuerung gemäss schweizerischem Landesindex für Konsumentenpreise) anzupassen. Preiserhöhungen werden dem Kunden bis spätestens 90 Tage vor der geplanten Inkraftsetzung angekündigt.

    8.7 Bei Verrechnungsfehlern ist die SQ AG berechtigt, diese durch Korrekturrechnungen zu berichtigen.

    9. Garantie und Gewährleistung

    9.1 SQ AG garantiert für das vertragsgemässe Funktionieren der gelieferten Leistungen gemäss Spezifikation sowie für eine handwerklich einwandfreie Leistungserbringung.

    9.2 Für alle von SQ AG gelieferten oder gewarteten Hardwareprodukte übernimmt SQ AG die Herstellergarantie oder bietet einen entsprechenden kostenpflichtigen Support- und Wartungsvertrag an.

    9.3 Die Garantie für Software umfasst die Behebung von reproduzierbaren Programmfehlern (Bugs), die das vertragsgemässe Funktionieren beeinträchtigen.

    9.4 Ausgenommen von der Garantie sind Schäden und Mängel, die auf unsachgemässe Handhabung, normale Abnützung, höhere Gewalt, mangelhafte Wartung durch den Kunden oder Dritte oder auf Änderungen oder Eingriffe durch den Kunden oder durch nicht von SQ AG autorisierte Dritte zurückzuführen sind.

    9.5 Die Garantieleistung erfolgt durch Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Leistung nach Wahl der SQ AG. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

    10. Haftung

    10.1 Die Haftung von SQ AG beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und ist in jedem Fall auf die Höhe des entsprechenden Auftragswertes limitiert.

    10.2 SQ AG haftet nicht für indirekte Schäden wie entgangener Gewinn, Produktionsausfall oder ähnliche Folgeschäden.

    10.3 Die Haftung für Hilfspersonen wird ausgeschlossen.

    10.4 Der Kunde ist verpflichtet, eingetretene Schäden unverzüglich zu melden und durch geeignete Massnahmen gering zu halten.

    11. Vertragsdauer und Kündigung

    11.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Verträge auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

    11.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten.

    11.3 Bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit verlängert sich diese automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.

    11.4 Mit Beendigung des Vertrages erlöschen alle Nutzungsrechte des Kunden.

    12. Datenschutz

    12.1 SQ AG verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

    12.2 Personendaten werden nur im Rahmen der Vertragserfüllung und zu den vereinbarten Zwecken bearbeitet.

    12.3 Bei der Bearbeitung von Personendaten im Auftrag gelten die separaten Datenschutz-Vereinbarungen.

    13. Schlussbestimmungen

    13.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

    13.2 Gerichtsstand ist der Sitz der SQ AG.

    13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

    13.4 SQ AG ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.

    Kontakt

    Square IT AG

    Alpenstrasse 12

    6300 Zug

    Tel: +41 41 560 21 00

    E-Mail: [email protected]

    Web: squareit.ch

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