Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Anwendungsbereich und Geltung
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis der Square IT AG (nachfolgend „SQ AG“) zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der SQ AG und den Kunden, insbesondere für die Lieferung von Leistungen, d.h. von Produkten (Hardware und Software) und Services, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden explizit ausgeschlossen und finden keine Anwendung.
Produkte sind von SQ AG verkaufte, lizenzierte resp. vertriebene oder unter Wartung genommene Hardware, Software oder Zubehör, wie sie in den AGB und den entsprechenden übrigen Vertragsbestimmungen (Produktbeschreibung, Service Beschreibung, Optionen, Lizenzbestimmungen von Herstellern, Drittanbieter etc.) beschrieben sind. Als Services werden jegliche Projekt-, Beratungs-, Wartungs-, Cloud- oder sonstigen Dienstleistungen im ICT-Umfeld bezeichnet, die auf Aufwandbasis resp. nach vereinbartem Honorar von SQ AG angeboten und erbracht werden.
2 Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte und Erbringung von Services
Bestellungen können mündlich, elektronisch oder schriftlich (Brief oder Fax) erfolgen.
Ein Vertrag kommt durch Bestellung des Kunden und Auftragsbestätigung von SQ AG zustande. Als Auftragsbestätigung gilt auch ein Lieferschein. Hat der Kunde eine Offerte erhalten, so kommt der Vertrag mit der Unterzeichnung der Offerte (Akzeptanz) zustande. Bestandteil des Vertrages sind die AGB sowie die übrigen Vertragsbestimmungen wie Service Level Agreement(s), Service Beschreibungen, Fact Sheets, Bestellungen etc. Im Falle von Widersprüchen gehen die übrigen Vertragsbestimmungen den AGB vor.
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich der Vertrag massgebend. Vorbehalten bleiben die Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller. SQ AG kann die Leistungserbringung von Sicherheitsleistungen abhängig machen.
Die von SQ AG angegebenen Termine gelten ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richttermine. Die Angabe eines Termins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen z. B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Leistung über einen von der SQ AG schriftlich zugesicherten Termin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer schriftlich angemessenen Zusatzfrist von mindestens 20 Tagen SQ AG in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen weiteren Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. SQ AG haftet für diesen Fall dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von der SQ AG zurückzuführen ist. Jede weitere Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei Lieferstörungen infolge Umständen, auf die SQ AG keinen Einfluss hat wie z. B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme, ist die SQ AG berechtigt, die Auftragsbestätigung ohne weitere Kostenfolge zu widerrufen.
Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von SQ AG. Vereinbarte Kosten sowie Kosten, die aufgrund von Bestellungsänderungswünschen bereits entstanden sind, kann SQ AG dem Kunden belasten.
SQ AG ist zu Teillieferungen berechtigt und kann zur Leistungserbringung ohne die Einholung der Zustimmung des Kunden Dritte beiziehen. SQ AG hat für die Leistungen von Dritten einzustehen, wie wenn sie die Leistungen selbst erbracht hätte. SQ AG überbindet Dritten entsprechende Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Shared Services unter dem Label „MySwissCloud“ werden grundsätzlich durch SQ AG erbracht.
3 Lizenzen
Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, erhält der Kunde an Software, Dokumentation etc. ein nicht ausschliessliches, zeitlich limitiertes, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen der Lizenzbestimmungen des Software-Herstellers resp. Lizenzgebers. Er ist berechtigt, die Software, die dazu gehörige Dokumentation im Rahmen des Vertrages und der übrigen Vertragsbestandteile zu nutzen. SQ AG verfügt grundsätzlich für die von ihr zur Verfügung gestellte Software über die für die Nutzung notwendigen Rechte.
Soweit der Kunde Software oder Leistungen von Dritten bezieht, die SQ AG dem Kunden nur vermittelt oder eigene Lizenzen auf der Infrastruktur von SQ AG nutzt, so ist der Kunde für die korrekte Lizenzierung grundsätzlich selbst verantwortlich und schliesst allfällige Verträge direkt mit dem Lizenzgeber ab (z.B. Microsoft). Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass je nach Lizenzbestimmungen des Lizenzgebers, die integrierender Bestandteil des Vertrages sind und vom Kunden akzeptiert werden, die Überführung bestehender Softwarelizenzen in die Datacenter-Umgebung von SQ AG nicht zulässig ist und die Software für Infrastruktur- resp. Cloud Services neu lizenziert werden muss.
Soweit der Kunde Lizenzen nutzungsbasiert bezieht, wird die Anzahl der bezogenen Lizenzen oder anderer Einheiten auf der jeweiligen Rechnung ausgewiesen und in dem gemäss den übrigen Vertragsbestimmungen festgelegten Rhythmus angepasst. Es besteht kein Widerspruchsrecht des Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Software-Produkte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Software-Herstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen, soweit der Weiterverkauf vertraglich oder gesetzlich zulässig ist.
4 Rechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde erbringt die für die Leistungserbringung durch SQ AG notwendigen Handlungen. Er verpflichtet sich insbesondere, Zugangsdaten wie Passwörter etc. sorgfältig aufzubewahren, zu nutzen und Sicherheitsanweisungen von SQ AG einzuhalten.
Der Kunde sorgt auf seine Kosten und Gefahr für die administrativen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen, damit SQ AG ihre Leistung vertragsgemäss erbringen kann. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschliessend die Erbringung und Verfügungsstellung von allen erforderlichen Leistungen, Informationen, Sachmittel, Kontaktpersonen und technisch qualifiziertem Personal, technische Rahmenbedingungen, Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten, Hard- und/oder Software etc.
Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten grundsätzlich selbst verantwortlich. SQ AG sichert Kundendaten nach gängigen Standards, ist jedoch für die fehlerfreie und jederzeitige Datensicherung und –wiederherstellung nicht verantwortlich. Dies ist Sache des Kunden, ebenso die Archivierung der Kundendaten. Vorbehalten bleiben bestellte Zusatz-Services.
Der Kunde meldet SQ AG Fehler mit entsprechender Dokumentation. Allfällige Reaktions- und andere vereinbarten Fristen beginnen, sobald die elektronische oder schriftliche Meldung nachweislich bei SQ AG eingegangen ist.
Ist der Kunde seinen Obliegenheiten nicht nachgekommen, so hat er das mit der Nichteinhaltung der Obliegenheiten verbundene Risiko von Verzögerungen etc. sowie die damit verbundenen zusätzlichen Kosten ohne weiteres zu tragen.
5 Abnahme und Prüfung
Der Kunde ist verpflichtet, die von SQ AG gelieferten Leistungen unmittelbar nach Ankündigung der Abnahmebereitschaft resp. nach Lieferung bzw. Abholung der Produkte zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 10 Tage nach Ankündigung, Lieferung bzw. Abholung, SQ AG schriftlich bekannt zu geben.
Schwerwiegende Mängel werden von SQ AG sobald als möglich behoben. Muss das gelieferte Produkt ersetzt werden, so teilt SQ AG dies dem Kunden baldmöglichst mit. Alle übrigen Mängel werden von SQ AG entsprechend behoben. Weitere Ansprüche des Kunden wie Preisminderung etc. sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Abnahmeprüfung nicht erkennbar (versteckter Mangel).
6 Übergang von Nutzen und Gefahr
Mit der Übergabe, Inbetriebnahme resp. produktiven Nutzung der gelieferten Leistung gehen Gefahr und Nutzen auf den Kunden über. Wiederkehrende Leistungen werden ab diesem Zeitpunkt verrechnet. Das Eigentum geht, sofern anwendbar, bei vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.
7 Rückgabe von Produkten
Eine Rückgabe von gekauften Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von SQ AG und erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Rückgabe der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten schriftlichen Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen, ansonsten die Rückgabe verweigert und das Produkt unter Kostenfolge dem Kunden retourniert wird. Für nicht originalverpackte Produkte sowie für Software ist die Rückgabe ausgeschlossen.
8 Wartung und Support
Präventive Wartung und Support erfolgen gemäss den übrigen Vertragsbedingungen und den dort aufgeführten Produkten des Kunden beim Kunden selbst oder via Remote Access während den vereinbarten Wartungsfenstern und Bereitschaftszeiten von dem von SQ AG zu bestimmenden Orten aus (Geschäftsräumlichkeiten etc.).
9 Preise
Die Preise verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF) exkl. Nebenkosten wie zum Beispiel Mehrwertsteuer, Kosten für Verpackung, Versand/Zustellung (Fracht/Transport), öffentliche Abgaben etc. zu Lasten des Kunden. Wo nicht anders vereinbart, sind Zubehör, Ersatzteile etc. nicht im Preis inbegriffen.
Services werden dem Kunden pauschal oder nach Aufwand gemäss den Ansätzen in der jeweiligen Preisliste bzw. gemäss Vertrag in Rechnung gestellt. Für Services, die nutzungsbasiert abgerechnet werden, gelten die auf der Rechnung aufgeführte Anzahl Users, genutzte Kapazitäten, Lizenzen etc. jeweils als verbindlich und vom Kunden anerkannt. Spesen werden vereinbarungsgemäss separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
Die Pauschalgebühren sind ab dem Datum der Abnahme bzw. des Beginns der produktiven Nutzung der vereinbarten Services geschuldet und werden gemäss übrigen Vertragsbestimmungen einen Monat im Voraus in Rechnung gestellt.
Vorbehalten bleiben Preiserhöhungen, welche durch den Hersteller von Hard- oder Software erhoben und umgehend an den Kunden weitergegeben werden. Ein Kündigungsrecht zufolge Preiserhöhung seitens des Herstellers ist ausgeschlossen.
SQ AG behält sich vor, die Preise einseitig einmal jährlich zu Beginn des Jahres dem Index der Konsumentenpreise maximal im Rahmen der jährlichen Teuerung anzupassen; es besteht keine Pflicht zu Preisreduktionen. SQ AG teilt dem Kunden vorgängig in geeigneter Weise die neuen Preise mit. Ein Kündigungsrecht zufolge Preiserhöhung ist ausgeschlossen.
10 Zahlungsbedingungen und Verzug
Rechnungen sind gemäss vereinbarten Zahlungskonditionen ab Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug. SQ AG kann einen Verzugszins in Höhe von 5 % geltend machen.
Bei Verzug des Kunden ist SQ AG ohne weitere Androhung berechtigt, Leistungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen oder von Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. SQ AG kann bereits installierte, aber nicht bezahlte Produkte jederzeit nach erfolgter Abmahnung wieder abholen. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden. Weitere Schadenersatzforderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Wenn der Kunde anschliessend auch innert der von SQ AG angesetzten Nachfrist seine Rechnung nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist SQ AG berechtigt, jegliche weitere Leistung an den Kunden zu suspendieren, zu verweigern, Verträge ausserordentlich zu kündigen und sämtliche weiteren Ansprüche geltend zu machen. Der Kunde hat die Pflicht, die SQ AG zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind. SQ AG behält sich zudem das Recht vor, zu Inkassozwecken die Forderung sowie die dazugehörigen Unterlagen und Informationen Dritten zu übergeben und/oder abzutreten.
Auf Verlangen der SQ AG tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von der SQ AG gelieferten Produkte zahlungshalber an die SQ AG ab (Art. 172 OR).
11 Verrechnung / Retentionsrecht
Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der SQ AG zu verrechnen. Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen der SQ AG ist vollumfänglich wegbedungen.
Die von der SQ AG gelieferten Produkte oder Werkexemplare bleiben im Eigentum der SQ AG, bis die SQ AG den Kaufpreis inkl. allfälliger Zinsen, Gebühren oder Steuern etc. vollständig und vertragskonform erhalten hat. SQ AG ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister auf Kosten des Kunden eintragen zu lassen und/oder dies Dritten anzuzeigen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen der SQ AG umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben.
Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von der SQ AG gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.
12 Gewährleistung
Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Leistungen insbesondere von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass SQ AG keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.
SQ AG erbringt ihre Leistungen nach den anerkannten Standards und bemüht sich, die Leistungen bestmöglich zu erbringen. SQ AG gewährleistet jedoch kein durchgehend unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren ihrer Services resp. kein jederzeitigen Zugriff auf Daten des Kunden oder von Dritten. Ebenso wenig gewährleistet SQ AG bestimmte Übertragungszeiten und Kapazitäten, jederzeitigen Zugriff auf von Dritten erstellte respektive bei Dritten abrufbare Daten, einen absoluten Schutz der bei SQ AG befindlichen Daten des Kunden und die jederzeitige Verhinderung eines unerlaubten Zugriffs darauf etc. Das Eintreten eines solchen Ereignisses stellt keinen wichtigen Grund i.S. von Ziff. 20 Abs. 3 AGB dar.
SQ AG wird die gemäss den AGB sowie den übrigen Vertragsbedingungen die geschuldeten Leistungen- durch gehörig ausgebildetes Fachpersonal unter Einhaltung der in seinem Betrieb üblichen Sorgfalt erbringen mit dem Ziel, die vereinbarte Qualität und Quantität der Services und Wartungsleistungen sicherzustellen. Darunter fallen insbesondere die Vereinbarungen über die Einhaltung einer garantierten Verfügbarkeiten, bestimmte Reaktions- und/oder Störungsbehebungszeiten auf gemeldete Fehler, ein Eskalationsverfahren oder andere Massnahmen zur Wiederherstellung der ordentlichen Verfügbarkeit nach Beeinträchtigungen.
Die Gewährleistung sowie Produktehaftpflicht der SQ AG für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten und ist in der Regel nach Wahl des Herstellers / Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung des mangelhaften Produkts bei Einsatz des Produkts in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein beschränkt. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber der SQ AG und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht der SQ AG besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten. Für andere Leistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 3 Monaten, soweit gesetzlich zulässig.
Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung SQ AG schriftlich und detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welche auf die Nichteinhaltung von Pflichten seitens des Kunden zurückzuführen sind wie unzulängliche Wartung seitens des Kunden, Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften, zweckwidrige Benutzung der Produkte, Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör, natürliche Abnutzung, Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung oder Reparaturversuche, Modifikationen etc..
Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährleistung für äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z. B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden), sowie andere Gründe, welche weder von SQ AG noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.
Leistungen für Mängelbehebungen, die vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckt werden, sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch SQ AG auf Kosten des Kunden. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. In jedem Falle hält sich der Kunde an die von der SQ AG bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.
13 Zugriffe, Unterhaltsarbeiten und Datensicherung
SQ AG greift regelmässig zur Installation und Wartung ihrer Infrastruktur, die für gewisse Services dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, während den angegebenen Wartungsfenster auf diese zu. Dabei können die Services zeitweise unterbrochen werden. Zugriff auf Daten des Kunden erfolgt nur gestützt auf eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung resp. eine ausdrückliche Anordnung des Kunden.
Weitere Zugriffe können in Notsituationen, zur Behebung, Störungen, Durchführung von dringenden Wartungsarbeiten wie Sicherheitsupdates oder dringenden Systemanpassungen jederzeit vorgenommen werden. SQ AG informiert den Kunden wenn möglich vorgängig über mögliche Unterbrüche der Services.
Vorbehältlich vertraglicher Vereinbarungen ist der Kunde für den Zugriff und die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Er hat die ihm übergebenen Passwörter, Zugangsdaten oder –mittel vertraulich zu behandeln und Dritten nicht herauszugeben und hat für Schäden zufolge allfälliger Missbräuche derselben vollumfänglich einzustehen.
14 Haftung
SQ AG haftet für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden unbeschränkt, resp. Personenschäden in der Höhe von max. CHF 5 Mio. Für leichtfahrlässig verursachte direkte Schäden haftet SQ AG bis zur Höhe von drei durchschnittlich bezahlten monatlichen Rechnungen. Die durchschnittlich bezahlte monatliche Rechnung berechnet sich aufgrund der während den letzten sechs Monaten vor dem Schadenereignis bezahlten Rechnungen. Die Haftung für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn oder Schäden aus Datenverlusten wird die Haftung ausdrücklich vollumfänglich ausgeschlossen.
Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung von SQ AG für Schäden, die zufolge höherer Gewalt (Feuer, Wasser, Stromunterbrüche oder Einspeiseschwankungen, Erdbeben, Streik, Eingriffe Dritter etc.) eingetreten sind. Dauert ein Zustand höherer Gewalt mehr als vier Wochen an, so ist SQ AG berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten. Allfällige zusätzliche Aufwendungen werden nach den dannzumal gültigen Ansätzen in Rechnung gestellt.
15 Vertrauliche Informationen
SQ AG verpflichtet sich, ihr von der anderen Partei oder deren Lieferanten oder Hilfspersonen zugänglich gemachte vertrauliche Informationen ebenfalls vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Kundeninformationen, produktbezogene Technologien, Ideen und Algorithmen, Geschäftsgeheimnisse, technische, geschäftliche oder finanzielle Informationen und Pläne, Bedingungen abgeschlossener Verträge und jede andere als vertraulich bezeichnete Information. Soweit der Kunde zusätzlichen gesetzlichen Geheimhaltungsverpflichtungen (z.B. Bankgeheimnis, Anwaltsgeheimnis, Arztgeheimnis etc.) untersteht, verpflichtet sich SQ AG zudem, sämtliche darunter fallende Informationen und Daten geheim zu halten und ihre Mitarbeiter und Hilfspersonen entsprechend zu instruieren und zu schulen. Allgemein bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen gelten nicht als vertraulich.
SQ AG behält sich vor, Behörden im In- und Ausland im Rahmen von zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Verfahren Daten herauszugeben und weiterzuleiten, sofern ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil, eine Verfügung oder eine gesetzliche Pflicht dazu besteht.
16 Patente und andere Schutzrechte und Schutzrechtsverletzungen
Der Kunde anerkennt und schützt geistiges Eigentum wie Know-how, eingetragene Warenzeichen, Copyrights und Patentrechte der SQ AG und ihren Lieferanten.
Der Kunde verwendet die Produkte nur im vom Hersteller vorgesehenen Sinn. Produktbezeichnungen und/oder Copyright-Zeichen dürfen nicht von den Produkten entfernt werden. Software darf nicht geändert, einem Reverse Engineering unterzogen, weiterentwickelt, sonst wie übersetzt, vermietet oder sonst wie zugänglich gemacht werden.
Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behauptet oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte, so muss der Kunde umgehend SQ AG schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. SQ AG wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet gegenüber SQ AG auf irgendwelche Garantie- resp. Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche; er hat sich an den Hersteller zu halten. Allfällige Ansprüche der SQ AG gegenüber dem Hersteller werden an den Kunden abgetreten. SQ AG schliesst jegliche Haftung für Schutzrechtsverletzungen aus.
17 Wiederausfuhr
Die von SQ AG vertriebenen Produkte unterliegen den Exportbestimmungen der Ursprungsländer und schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
18 Datenschutz
SQ AG verpflichtet sich, die anwendbaren Datenschutzbestimmungen einzuhalten und Daten sorgfältig zu bearbeiten. SQ AG kann für und im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer unter jederzeitiger Beachtung geltender Datenschutznormen personenbezogene Daten selbst erheben, von Dritten beschaffen, speichern, bearbeiten und an Dritte weitergeben. Personenbezogene Daten können dabei von SQ AG bzw. von durch sie beigezogenen Dritten insbesondere in folgender Weise verwendet werden: a) Zur Überprüfung von Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss, b) zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, c) zur Pflege und Entwicklung der Kundenbeziehung sowie dem Nutzungsverhalten, d) zur Adressvalidierung, e) zur Verhinderung einer unrechtmässiger Benutzung von Leistungen (insbesondere zur Verhinderung von Betrugsfällen wie übermässiger Nutzung etc.), f) zur Rechnungsstellung, g) zu Finanzierungs- und Inkassozwecken, h) zur Erstellung von Bonitäts- und Kreditauskünften oder i) zur Leistungserbringung mit dem Hersteller.
Personenbezogene Daten können im Rahmen der vorangehenden Bestimmungen ins Ausland bekannt gegeben werden. Daten von Kunden, die auf Infrastruktur von SQ AG gespeichert werden, werden grundsätzlich nicht ins Ausland transferiert oder speziell und kundenspezifisch gesichert. Erfolgt dennoch ein Transfer, werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen gemäss der jeweils gültigen Fassung des Bundesgesetzes über den Datenschutz beachtet. Ein Transfer von Daten ist aber bei Telekommunikationsdienstleistungen (z.B. Internetverbindungen, Sprachdienste) möglich.
Weitere Informationen zum Datenschutz können hier entnommen werden: Datenschutzrichtlinie – Square IT: Ihr Datenschutz ist uns wichtig
19 Missbräuchliche Verwendung
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Benutzung der Leistungen von SQ AG diese AGB, die übrigen Vertragsbestimmungen sowie die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Insbesondere dürfen die Leistungen nicht zur Erfüllung von strafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden (unzulässige Verwendung u.a. Upload von urheberechtlich relevanten Inhalten, strafrechtlich unzulässige Inhalte etc.). Als Missbrauch gilt namentlich auch ein wiederholtes Überschreiten von Kapazitäten und Limiten, der nicht deklarierte Weiterverkauf der Leistungen durch den Kunden an Dritte und/oder die Verwendung der Leistungen unter nicht deklarierter Nutzung der Infrastruktur der SQ AG.
Ein Weiterverkauf von Leistungen an Dritte darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von SQ AG erfolgen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen, soweit nicht anders vereinbart. Vorbehalten bleibt Ziff. 3 dieser AGB.
Der Kunde ist für den Inhalt von Informationen, die er im Internet der Öffentlichkeit zugänglich macht und auf Infrastruktur von SQ AG hostet und Dritten über Telekommunikationsnetze zugänglich macht, vollumfänglich selbst verantwortlich. Der Kunde hat missbräuchliche und rechtswidrige Nutzungen und Handlungen im Internet mittels der Infrastruktur von SQ AG zu unterlassen (wie die Veröffentlichung von erotischen, pornographischen, rassendiskriminierenden und gewaltdarstellenden Inhalten, allgemein illegale oder anstössige Inhalte, missbräuchliche Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke z.B. durch Umgehung von DRM, Linksetzung oder sonstige Verbreitung bzw. Veröffentlichung illegaler Inhalte, Malware, Trojaner, Viren, SPAM etc.). Wird SQ AG von Dritten wegen rechtswidrigen Inhalten oder wegen der missbräuchlichen Nutzung abgemahnt, kann SQ AG unabhängig von Ziff. 20 der AGB Services suspendieren und/oder den Kunden abmahnen.
20 Vertragsdauer und Kündigung
Soweit in den übrigen Vertragsbestimmungen nicht anders vereinbart, wird der Vertrag für die feste Dauer von zwölf (12) Monaten ab Vertragsunterzeichnung abgeschlossen und ist schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten per Ende eines Monats, erstmals per Ende der festen Vertragsdauer, kündbar. Nach Ablauf der festen Vertragsdauer ist der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten per Ende eines Monats kündbar.
Services, die nutzungsabhängig abgerechnet werden, können jederzeit nutzungsbedingt erhöht oder reduziert werden. Sinkt die Nutzung während des ersten Vertragsjahres unter 75% der durchschnittlichen Nutzung während der ersten sechs (6) Vertragsmonate, so kann SQ AG bis zum Ende der festen Vertragsdauer in jedem Fall 75% dieser durchschnittlichen Nutzung verrechnen.
SQ AG behält sich das Recht vor, diesen Vertrag aus wichtigen Gründen jederzeit zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Weiterführung des Vertrages nach objektiven Gründen für SQ AG nicht mehr zumutbar ist z.B. bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug, berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, Verletzung von Immaterialgüterrechten, Verletzung dieser AGB (z.B. Ziff. 20) oder übrigen Vertragsbestimmungen etc.
21 Übertragung
Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von der SQ AG übertragen werden. SQ AG ist berechtigt, Rechte und/oder Pflichten und/oder den ganzen Vertrag ohne Zustimmung des Kunden an Dritte zu übertragen.
22 Diverse Bestimmungen
Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Änderungen der AGB oder anderer Standard-Vertragsdokumente sind ohne Zustimmung des Kunden möglich. SQ AG teilt dem Kunden die Änderung der AGB oder anderer Standard-Vertragsdokumente rechtzeitig im Voraus mit. Im Falle einer wesentlichen Schlechterstellung des Kunden hat dieser das Recht, auf den Zeitpunkt der Änderung der AGB resp. der Standart-Vertragsdokumente vom einzelnen Vertrag, der einzelnen Bestellung zu kündigen. Ohne Kündigung durch den Kunden gelten die Änderungen als stillschweigend akzeptiert.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne zu deuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
Im Falle einer Migration zu oder weg von SQ AG gilt die jeweils gültige Preisliste für die entsprechenden Aufwendungen.
23 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieses Vertragsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11. April 1980).
Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich am Sitz von SQ AG. SQ AG ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.